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Allgemeine Informationen des Vereins Wurzelhopser Solothurn unter der Leitung von Michelle Kälin und Nicole Kummer

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Gültigkeitsbereich

Diese Informationen bilden einen integralen Bestandteils des Vertrags zwischen den Eltern und des Vereins Wurzelhopser Solothurn in Bezug auf den Platz und die Betreuung des Kindes auf dem Waldspielgruppenplatz.

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Tage im Wald

Die Waldspielgruppe Wurzelhopser Solothurn bietet jeweils am Montag von 8.45 - 11.15 Uhr (inklusive z' Nüni) und am Donnerstag von 9.00 - 13.00 Uhr (inklusive z' Nüni und Mittagessen) einen Waldspielgruppentag an.

Die Grösse der Gruppen beträgt mindestens 8, maximal 12 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Kindergarteneintritt.

 

Die Betreuungsgebühren der Waldspielgruppe Wurzelhopser Solothurn sind für die Montags-gruppe CHF 30.- (ab August 2024) und für die Donnerstagsgruppe CHF 45.- pro Tag.

(ab August 2024)

Es werden die Anzahl Tage im Quartal verrechnet. Dazu wird CHF 30.- pro Jahr für die Vereins-Mitgliedschaft verrechnet. Die Gebühren werden durch individuelle Ferien nicht gemindert. Bei einer Krankheit, die länger als zwei Wochen dauert, kann mit einem ärztlichem Zeugnis eine Reduktion der Spielgruppengebühr geltend gemacht werden.

 

Die Waldspielgruppe ist während den Schulferien der Stadt Solothurn und an Feiertagen ge-schlossen. Weitere Ferien oder Abwesenheiten sollten der Leiterin frühzeitig bekannt gegeben werden (idealerweise 2 Wochen im Voraus).

Die Tage im Wald finden bei jedem Wetter statt. Ausnahmen sind Unwetter- und Sturmwar-nungen.

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Gesundheit

Der regelmässige Aufenthalt im Freien stärkt das Immunsystem und fördert die gesunde Ent-wicklung von Kindern. Damit die Kinder gesund bleiben, gilt es ein paar Regeln im Wald zu be-achten.

Das Kind muss an jedem Waldtag gut ausgerüstet in den Wald kommen. Dazu dient das Blatt "Die richtige Ausrüstung der Kinder" als Checkliste. Nach dem Waldtag das Kind nach Zecken absuchen. Eine festgestochene Zecke rasch entfernen. Mit einer feine Pinzette gerade nach oben ziehen, dabei nicht quetschen. Einstichstelledesinfizieren, Stelle und Datum notieren. Ein-stichstelle weiter beobachten. Bei Grippesymptomen oder ringförmiger Rötung um die Einstich-stelle bitte den Kinderarzt konsultieren.

Im Wald dürfen weder Beeren noch Pilze gepflückt und gegessen werden.

Bei kleinen Unfällen wenden wir uns an die Eltern und den jeweiligen Kinderarzt des Kindes. In Notfallsituationen suchen wir die Gruppenarztpraxis für Kinder und Jugendliche Solothurn, im Bürgerspital Solothurn, auf und informieren die Eltern.

Nicole Kummer ist gelernte Kinderkrankenschwester und beide Leiterinnen haben den Nothel-ferkurs für Kleinkinder absolviert.

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Anfrage

Interessierte Eltern dürfen gerne eine Online-Anfrage für einen Waldspielgruppenplatz tätigen. Die Anfrage verpflichtet weder die Eltern noch den Verein Wurzelhop-ser Solothurn. Die Eltern bekunden so lediglich ihr verbindliches Interesse an einem Waldspielgruppenplatz.

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Anmeldung

Steht ein Waldspielgruppenplatz für das gewünschte Eintrittsdatum zur Verfügung, füllen die Eltern die definitive Anmeldung aus. Diese wird per Post versendet und ist dann beidseitig ver-pflichtend. Wird vorzeitig vom Vertrag zurückgetreten, wird das ganze Quartal in Rechnung gestellt. Die Quartalsrechnungen müssen im Voraus bezahlt werden.

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Versicherung und Haftung

Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung ist Sache der Eltern. Für verlorene oder beschä-digte private Gegenstände können wir keinerlei Haftung übernehmen. Auch für Beschädigun-gen, welche durch ein Kind verursacht wurden, haften die El-tern. Durch Krankheit und Unfall verursachte Spesen gehen voll zu Lasten der Eltern. Der Waldbesitzer übernimmt keine Haf-tung für Unfälle durch unvorhergesehe-ne Umwelteinflüsse wie fallender Ast, rutschiges Gelän-de etc. 

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Krankheiten und Unfall

Kranke Kinder und insbesondere Kinder mit ansteckenden Krankheiten dürfen die Waldspiel-gruppe nicht besuchen, da die in diesem Fall benötigte spezielle Zuwendung nicht gewähr-leistet werden kann. Dies auch um die anderen Kinder vor einer Ansteckung zu schützen.

Kinder mit Verletzungen, z.B. Arm- oder Beinbruch dürfen nicht in die Waldpielgruppe gebracht werden.

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